Im Taufbuch der reformierten Pfarrgemeinde lässt sich seit etwa 1740 die Existenz von Lutheranern in Oberwart nachweisen. Anscheinend war man durch das Vorbild der reformierten Gemeinde (siehe Bild #4612) nun auch darum bemüht, die Gründung einer eigenen Gemeinde anzustreben. Daher wurde an Maria Theresia im Bunde mit den Evangelischen der umliegenden Gemeinden eine Bittschrift gerichtet, in der auch die Oberwarter Gemeinde darum bat, eine Kirche bauen zu dürfen. (Sie ist das älteste Protokoll der evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Oberwart). Die Bittschrift blieb jedoch unbeantwortet. Dafür aber erließ der Sohn der Kaiserin, nämlich Josef II., 1781 für alle Untertanen das Toleranzpatent. Während nun die umliegenden Gemeinden Pfarrgemeinden gründeten und Kirchen bauten, gab es in Oberwart weder 100 evangelische Familien noch 500 evangelische Gemeindeglieder, wie das Patent es befahl. Und so konnte Oberwart laut Vertrag vom 2. Jänner 1784 nur eine Tochtergemeinde der Pfarrgemeinde Oberschützen werden. - Zum Kirchenbau kam es dann ab 1815: Nachdem die staatlichen und kirchlichen Behörden die Erlaubnis erteilt hatten, wurde zum Bau der Kirche geschritten. Am 22. September 1812 war die feierliche Grundsteinlegung und am 1. Oktober 1815 die Kirchweihe. - Das Toleranzpatent wurde von Kaiser Joseph II. am 13. Oktober 1781 für die Anhänger der Augsburger und Helvetischen Konfession sowie die nicht unierten (orthodoxen) Griechen erlassen („Akatholiken"). Die Rechte öffentlicher Religionsausübung und des Kirchenbaus blieben grundsätzlich der katholischen Religion vorbehalten, doch durften Akatholiken zu gottesdienstlichen Versammlungen von Glaubensgenossen dort, wo wenigstens 100 Familien im Umkreis lebten, auf eigene Kosten ein Bethaus und eine Schule errichten; als Umkreis wurde eine Wegstrecke von mehreren Stunden bezeichnet. Pastoren bedurften der landesfürstlichen Bestätigung; der katholische Pfarrer hatte (ohne Rücksicht auf die Mitwirkung) den Anspruch auf Stolgebühren (bei Trauung und Begräbnis) und die Matrikenkompetenz (Tauf-, Ehe-, Sterberegister). Kinder aus Mischehen waren katholisch zu erziehen.
Hochgeladen von: Tillfried SCHOBER
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