Gesellenbrief von Josef Ringbauer (Bäcker) - OW 87 / Steinamangererstraße 51

Gesellenbrief von Josef Ringbauer (Bäcker) - OW 87 / Steinamangererstraße 51

Gesellenbrief. Auf Grund des Lehrzeugnisses und des Zeugnisses über die erfolgreich abgelegte Gesellenprüfung wird hiemit Josef Ringbauer, geboren am 3. November 1908 in Oberwarth, Burgenland, heimatberechtigt in Oberwarth zum Gesellen freigesprochen. Derselbe hat in der Zeit vom 1. Juli 1924 bis 15. Juli 1927 ordnungsgemäß das Bäckergewerbe erlernt, die Fortbildungsschule in _________ besucht und die Gesellenprüfung am 15. Juli 1927 vor der genossenschaftlichen Prüfungskommission mit gutem Erfolg bestanden. Der Vorsteher Brunner - // - [Anm.: Mit dem Heimatrecht ist das Recht auf ungestörten Aufenthalt in der Heimatgemeinde und eine Armenversorgung verbunden. Das Heimatrecht kann einem*r Staatsbürger*in nur in einer Gemeinde zustehen und durch Geburt, Verehelichung, Aufnahme in den Heimatverband und ein öffentliches Amt erlangt werden]. - Zur Bäckerei Ringbauer siehe z. B. Bild #792;

JAHR DER ENTSTEHUNG

1927

ANGABEN ZUR HERKUNFT DES BILDES

Hochgeladen von: Tillfried SCHOBER

Herkunft des Bildes: Zur Verfügung gestellt von Herrn Horst Hollndonner

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