Die Zeitung schreibt: „Die Musikschule des Volksbildungswerkes für das Burgenland in Oberwart hat die Aufgabe, ihren Schülern die gründliche Erlernung eines Instrumentes bzw. der Gesangskunst zu ermöglichen, sie musikalisch zu erziehen und durch Vermittlung der notwendigen Kenntnisse auch für den Eintritt in die staatliche Musikakademie oder in ein Konservatorium vorzubereiten. Der Eintritt in die Musikschule des Volksbildungswerkes erfolgt im allgemeinen nur zu Beginn eines Schuljahres, doch ist auch ein Eintritt während des Schuljahres möglich, ueber die Aufnahme eines Schülers entscheidet der Leiter der Schule, und zwar auf Grund einer Aufnahmeprüfung. Jeder Eintretende hat bei der Einschreibung die Einschreibgebühr oder den Lehrmittelbeitrag zu bezahlen. Eine Befreiung hievon gibt es nicht. - Einschreibegebühr für neueintretende Schüler Schilling 6,-. Lehrmittelbeitrag für alle Schüler (ausgenommen die Teilnehmer am Kindersingen) für das ganze Schuljahr Schilling 5,-. Lehrmittelbeitrag für die Schüler der Kindersingklassen für das ganze Schuljahr Schilling 2,-. Schulgeld bei Einzelunterricht für 2 Lektionen in der Woche, monatlich Schilling 30,-. Schulgeld für Kindersingen für das Halbjahr bei Gruppenunterricht Schilling 15,-. Das Schulgeld ist für den ersten Schulmonat mit der Einschreibgebühr bei der Einschreibung zur Einzahlung zu bringen. Erst die Erlegung des Schulgeldes für den ersten Monat berechtigt den Schüler zum Besuch des Unterrichtes. Mit der Unterzeichnung des Stammblattes verpflichten sich die Angemeldeten (für Minderjährige deren Eltern und Vormünde) den in der Schulordnung festgelegten Bestimmungen nachzukommen und haften für die Zahlung des Schulgeldes. Die Schulgeldmonatsraten sind monatlich im vorhinein bis 10. jeden Monats zu bezahlen. Schulgeldermäßigungen können auf begründetes Ansuchen (Armut, besondere Begabung, ausgezeichnete Führung) erst ab dem 2. Studien-Halbjahr bewilligt werden. - Abmeldungen sind vor Schluß des ersten Semesters der Leitung der Musikschule schriftlich anzuzeigen. Nicht abgemeldete Schüler gelten weiter für das 2. Halbjahr als angemeldet. Der Austritt ist nur am Ende eines Semesters möglich, wenn nicht zwingende Gründe einen früheren Abgang bedingen. - Lehrfächer: Gesang, Klavier, Violine, Kontrabaß, Klarinette, Trompete, Horn, Posaune, Musiktheorie, Volksinstrumente: Akkordeon, Zither, Kindesingklassen. - Die Einschreibungen und Aufnahmsprüfungen für das Schuljahr 1950/51 finden ab Montag, den 4. September, von 14 bis 16 Uhr in der Hauptschule, Klasse 1a, statt. Der Unterricht beginnt ab Dienstag, den 5. September, nachmittag. Die Leitung der Musikschule“.
Hochgeladen von: Tillfried SCHOBER
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