Am 4. Juli 1934 wurde im Deutschen Reich von Reichsjägermeister Hermann Göring das Reichsjagdgesetz in Kraft gesetzt. An diesem Tag wurde er auch zum Reichsforst- und Reichsjagdmeister ernannt. Einige wesentliche Punkte waren: • Vereinheitlichung des Jagdrechtes im Reichsgebiet • Einführung eines einheitlichen Jagdscheines verbunden mit einer Jägerprüfung als Voraussetzung zur Erlangung des Jagdscheins • Einführung einer Abschussplanung für eine Reihe von Wildarten • Einführung einer eigenen fachkundigen Jagdbehörde • Organisationszwang für alle Jäger • Eigene Ehrengerichtbarkeit - Nach dem Anschluss an das Deutsche Reich 1938 wurden deren Gesetze und Verordnungen nach und nach auch für das ehemalige österreichische Staatsgebiet übernommen. Mit der am 8. Mai 1945 vollzogenen Gesamtkapitulation des Deutschen Reiches erlosch die Jagdhoheit Hermann Görings und die Gültigkeit der damit verbundenen Gesetze.
Hochgeladen von: Tillfried SCHOBER
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