Sinngemäß ist hier nachzulesen, dass sich die „Erste ungarische unabhängige Versicherungsgesellschaft“ verpflichtet, den gesetzlichen Bedingungen entsprechend, den in der Polizze festgelegten Betrag an den Anspruchsberechtigten zu zahlen, auch wenn der Versicherte im nächsten Krieg oder an den Folgen der dort erlittenen Verwundungen oder Krankheiten stirbt.
Hochgeladen von: Tillfried SCHOBER
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