Mit Verordnung vom 24. September 1938 wurden die Kammern in das System der reichsdeutschen Industrie- und Handelskammern eingeordnet. Nach reichsdeutschem Muster wurden die Handelskammern in Industrie- und Handelskammern umbenannt. Daneben entstanden nun Wirtschaftskammern als Dachorganisationen der Handwerks- und der Handelskammern sowie der Industriegruppen.
Hochgeladen von: Tillfried SCHOBER
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