Oberwarther Sonntags-Zeitung vom 14. Juni 1931: Bauausschreibung des Neubaues des Genossenschaftshauses (späer Jugendhaus bzw. OHO) - OW 793/Lisztgasse 12

Oberwarther Sonntags-Zeitung vom 14. Juni 1931: Bauausschreibung des Neubaues des Genossenschaftshauses (späer Jugendhaus bzw. OHO) - OW 793/Lisztgasse 12

Bauausschreibung. Der Bezirksverband der Gewerbegenossenschaften des politischen Bezirkes Oberwarth vergibt im Wege der öffentlichen Ausschreibung die Bauausführung des Neubaues des Genossenschaftshauses in Oberwart. Die zur Anbotstellung erforderlichen Pläne, Unterlagen und Bedingungen können in der Zentralkanzlei in Oberwart ab 15. d. M. gegen Erlag von S 20,- behoben werden. Die Anbote sind in versiegelten Umschlägen bis 24. d. M., 3 Uhr nachmittags, in der Gewerbegenossenschaftskanzlei in Oberwart einzubringen. Die kommissionelle Eröffnung findet am gleichen Tage eine halbe Stunde später statt. Als Bewerber kommen nur Bauunternehmungen, die ihren Standort im Bezirke Oberwart haben, in Betracht. Die freie Auswahl unter den Bewerbern wie auch ein eventueller Rücktritt vom Bauvorhaben wird ausdrücklich vorbehalten. Der Ersteher des Baues wird eine Sicherstellung von 10 Prozent der Baufumme zu deponieren haben. Bezirksverbandsvorstehung. Der Bezirksverband der Gewerbegenossenschaften des politischen Bezirkes Oberwarth vergibt im Wege der öffentlichen Ausschreibung die Bauausführung des Neubaues des Genossenschaftshauses in Oberwart. Die zur Anbotstellung erforderlichen Pläne, Unterlagen und Bedingungen können in der Zentralkanzlei in Oberwart ab 15. d. M. gegen Erlag von S 20.— behoben werden. Die Anbote sind in versiegelten Umschlägen bis 24. d. M., 3 Uhr nachmittags, in der Gewerbegenossenschaftskanzlei in Oberwart einzubringen. Die kommissionelle Eröffnung findet am gleichen Tage eine halbe Stunde später statt. Als Bewerber kommen nur Bauunternehmungen, die ihren Standort im Bezirke Oberwart haben, in Betracht. Die freie Auswahl unter den Bewerbern wie auch ein eventueller Rücktritt vom Bauvorhaben wird ausdrücklich vorbehalten. Der Ersteher des Baues wird eine Sicherstellung von 10 Prozent der Baufumme zu deponieren haben. Bezirksverbandsvorstehung.

JAHR DER ENTSTEHUNG

1931

ANGABEN ZUR HERKUNFT DES BILDES

Hochgeladen von: Tillfried SCHOBER

Herkunft des Bildes: © ÖNB – ANNO: Historische österreichische Zeitschriften und Zeitungen

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