Zur Geschichte des Kinos siehe z.B. Bild #4642; - „Beschluß. In der Pflegschaftssache Ing. Alexander Nadai wird über Antrag Ing. Albert Müller, Inhaber des Tonkinos Oberwart, Herr Ludwig Groll Oberwart, gem. § 276 ab BG. zum Pfleger für Ing. Alexander Nadai, früher Tonkino, Oberwart, bestellt. –Begründung- Der Antragsteller hat im Jahr 1932 gemeinsam mit Ing. Alexander Nadai das Tonkino in Oberwart errichtet. Im Zuge der Auseinandersetzung mit Ing. Alexander Nadai wurde von einem Schiedsgericht am 22. Juni 1938 der Ausspruch gefällt: Das zwischen Ing. Müller und Ing. Nadai bestehende Geschäftsverhältnis zum Betrieb eines Kinounternehmens in Oberwart im Burgenland, wird aus einem auf der Seite des Ing. Nadai gelegenen Grunde für aufgelößt erklärt. – Herr Ing. Nadai schuldet dem Antragsteller aus diesem Gesellschaftsverhältnis einen Betrag von RM 13.052,68. – Zur Durchführung der Erwerbung des Liegenschaftsanteils und der gegenseitigen Abrechnung, ist die Abgabe auf Erklärung des Herrn Ing. Nadai bei der Vermögensverkehrsstelle Graz erforderlich. Herr Ing. Nadai, der Jude ist, ist am 4. April 1938 ins Ausland entflohen. Sein derzeitiger Aufenthalt ist nicht feststellbar. - Der Antragsteller hat keinen ordentlichen Sachwalter zurückgelassen, sodaß die Rechte des Antragstellers in ihrem Gange gehemmt sind. – Es war daher eine Pflegschaft zu eröffnen. Amtsgericht Oberwart, Abt. 2, am 22. Oktober 1938“
Hochgeladen von: Tillfried SCHOBER
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